10.06.2020 - Bürgerhaus und Grillhütte bleiben vorerst geschlossen

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch wenn nach der Neunten Corona Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz ab 10.06.2020 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen grundsätzlich wieder zulässig sind, können wir das Bürgerhaus und die Grillhütte (beides sind öffentliche Einrichtungen) noch nicht wieder öffnen bzw. vermieten. Weder für private Feiern noch für Vereinsveranstaltungen.

Denn zulässig sind solche Veranstaltungen nur unter Auflagen, für deren Einhaltung wir als Ortsgemeinde verantwortlich sind und die wir nach meiner Einschätzung unter keinen Umständen einhalten können.

Die Schutzmaßnahmen des Hygienekonzeptes für Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern (https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Innenbereich.pdf) wären zusätzlich zu beachten.

Kurzum: Das können wir für unser Bürgerhaus und unsere Grillhütte unter keinen vertretbaren Umständen sicherstellen. Deshalb bleiben Bürgerhaus und Grillhütte vorerst bis zum 31.08.2020 geschlossen!

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karlheinz Schmalz, Ortsbürgermeister

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